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Honorar

Viele Mandanten sind der Meinung, dass die Dienstleistung eines deutschen Rechtsanwalts viel kostet. Das ist aber nicht grundsätzlich so.


Die Berechnung der Gebühren bestimmt sich in Deutschland nach dem Rechtsgebiet und nach dem für die deutschen Rechtsanwälte verbindlichen RechtsanwaltsVergütungsGesetz (RVG). Daneben besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer von diesen gesetzlichen Gebühren abweichenden ebenfalls nach diesem Gesetz vorgesehenen Honorarvereinbarung.


Vorgespräch und Erstberatung


Kostenlos sind alle Vorgespräche, solange keine anwaltliche Erstberatung stattfindet. Unter anwaltlicher Erstberatung versteht man einen ersten Rechtsrat in mündlicher oder schriftlicher Form auf Basis des zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalts.


Bei der Festlegung des Honorars für die Erstberatung sind die individuellen Umstände des jeweiligen Mandates zu berücksichtigen, so dass je nach Umfang in Absprache höhere Gebühren in Anrechnung gebracht werden müssen.


Selbstverständlich findet bei Weiterführung des Mandats eine entsprechende Verrechnung statt.